Laserbehandlung

Der Laser ermöglicht eine entspannte, schmerzarme Behandlung z.B. bei der Parodontitis. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass die Lasertherapie deutlich reduzierte Schwellungen während jeder Behandlung und eine verkürzte Heilungszeit erreichen. Dies sind große Vorteile gegenüber herkömmlicher Methoden und überzeugen von der sanften Arbeit des Lasers.
Der Laser kann bei uns in verschiedenen Behandlungen zum Einsatz gebracht werden:

  • Zahnfleischtaschen-Behandlung:
    Der Laser eröffnet neue Horizonte in der Behandlung der Parodontitis. Durch die bakterienabtötende Wirkung des Laserstrahls kann in den meisten Fällen ein operativer Eingriff vermieden werden. Der Laser ist in der Lage ohne Skalpell die gefährlichen Keime der erkrankten Zahnfleischtasche sehr gründlich zu entfernen und dadurch optimale Heilungsbedingungen zu schaffen.

  • Anfertigung von Kronen und Brücken:
    Mit Hilfe des Lasers ist es möglich, den Zahn für den Abdruck präziser vorzubereiten. So kann eine höhere Qualität und eine exaktere Passung der Kronen erreicht werden.

  • Implantate:
    Der Laser kann im Bereich der Implantologie dem Patienten zusätzliche Eingriffe ersparen. Auch bei der Behandlung entzündlicher Prozesse mit Knochenschwund um ein Implantat herum, ist die Laserbehandlung die Therapie der Wahl.

  • Empfindliche Zahnhälse:
    Wenn Zähne auf kalt und heiß schmerzen, sind oft überempfindliche Zahnhälse die Ursache. Mit dem Laser können die Zahnoberflächen versiegelt werden und damit auch der Grund für die Empfindlichkeit.

  • Haut- und Zahnfleischveränderungen:
    Viele Menschen leiden unter Herpes, Aphten oder Fieberbläschen, die oft erhebliche Schmerzen mit sich bringen. Mit dem Laser können wir diese Patienten nun eine wirksame Behandlung dieser Erkrankungen anbieten. Durch die gewebsstimulierende Wirkung des Lasers kommt es zu einer deutlichen Reduktion der schmerzhaften Empfindungen und zu einer schnelleren Abheilung. Auch können unter einer kleinen örtlichen Betäubung störende Bändchen sowie Zahnfleischwucherungen schmerzlos ohne Skalpell und ohne Blutung entfernt werden. Eine Naht ist nicht erforderlich. Besonders bei Kindern ist dies eine sehr angenehme Art der Behandlung.

Sie haben als Versicherte(r) einer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf zahnärztliche Leistungen, die medizinisch notwendig und ausreichend sind. Als Privat- / Beihilfeversicherter haben sie keinen Anspruch auf Erstattung der Laserbehandlung. Hier hat die Entwicklung der modernen Zahnheilkunde jedoch nicht halt gemacht. Wählen Sie daher eine qualitativ bessere und dadurch aufwändiger Therapieform, müssen Sie die entstehenden Kosten selbst tragen.

Für Rückfragen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns.