Kinder- und Jugendzahnheilkunde

Individualprophylaxe für Kinder, u.a. mit Fissurenversiegelung, ist für uns zur Routine geworden. Als Fissuren bezeichnet man die feinen, bis 5 mm tiefen Grübchen und Rillen  auf den Kauflächen der Zähne. Diese Fissuren bilden eine häufige Ausgangsstelle für Karies, da sich dort vermehrt zahnschädigende Bakterien ansiedeln können, die teilweise von der Zahnbürste sehr schwer erreichbar sind, wenn die Grübchen zu tief und zu eng sind. Beschrieben ist, dass sich Karies zu 90% als Erstes auf den Kauflächen ausbildet, wovon ein Großteil von zu tiefen Fissuren ausgeht.

Als moderne Vorbeugungsmethode bietet sich hier die Fissurenversiegelung an, bei der man die Vertiefung mit Komposit, einer Art Kunststoff, ausfüllt. Bei der Fissurenversiegelung werden zunächst die Kauflächen besonders gründlich  gereinigt und von schädlichen Belägen befreit. Die Areale um die Fissuren werden mit einem Säuregel ein wenig aufgeraut. Daraufhin wird auf die Fissuren Komposit gegeben, der dann als glatte Schutzschicht die erneuerte Ansammlung von Bakterien verhindern soll.

Sinnvoll ist die Fissurenversiegelung insbesondere bei Kindern, da ohnehin die Zahnhygiene eingeschränkt ist. So wird die Fissurenversiegelung bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren vorgenommen, da in diesem Alter der Zahnwechsel bzw. Zahndurchbruch erfolgt. Auch im Erwachsenenalter kann eine Fissurenversiegelung angezeigt sein. Die Schutzschicht zur Fissurenversiegelung nutzt sich zwar nach und nach ab, die Vertiefungen bleiben dennoch verschlossen, ansonsten wird die Versiegelung erneuert. Selbstverständlich ist auch nach der Versiegelung der Fissuren eine regelmäßige Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt einzuhalten, damit sich eine  dauerhafte Kariesprophylaxe ergibt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten der Fissurenversiegelung bei den Backenzähnen (6er und 7er) und das nur im Alter von 6 Jahren bis 18 Jahren. Natürlich bieten wir Ihnen die Fissurenversiegelung auch für alle Zähne an (z.B. Prämolaren – 4er und 5er -) zu einem Kostenbeitrag von 10,00 € pro Zahn.